Haftpflichtschutz
für den Ruhestand

Wer in den Ruhestand geht, ist nicht vor Schadensansprüchen früherer Patienten gefeit. Der Zeitpunkt des Schadenseintritts ist dabei entscheidend für die Absicherung – über die bisherige Berufshaftpflicht oder die sogenannte Nachhaftungsversicherung. Die Ruhestandsversicherung bietet darüber hinaus Schutz bei gelegentlichen ärztlichen Tätigkeiten.